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Sie gehören zu dem Kreis an Yachtskippern und Binnenschiffern, die künftig an Bord eines Schiffes Verantwortung für sich und ihre Crewmitglieder übernehmen möchten. Allein durch Ihren Entschluss, ein Funkzeugnis zu erwerben, bringen Sie die Erkenntnis zum Ausdruck, daß nur mit Funkeinrichtungen möglicherweise entscheidende Hilfeleistungen erbracht werden können. |
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Für das Bedienen von UKW-Sprechfunkanlagen ist ein Funkzeugnis erforderlich. Alle ab dem 1. Januar 2003 ausgestellten Seefunk-zeugnisse berechtigen nicht mehr zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Diese Berechtigung kann nur durch eine Ergänzungsprüfung zum UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) erworben werden. |
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Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk, kurz UBI genannt, berechtigt zum Bedienen von Sprechfunkstellen des mobilen Binnenschifffahrtsfunks. Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis, international: Short Range Certificate (SRC), berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW auf Fahrzeugen, die nicht dem Kapitel IV des SOLAS-Übereinkommens unterliegen, wie z.B. Sportboote. |
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